Registrierung einer Sterbeurkunde

Für die Registrierung einer Sterbeurkunde, sollte der/die unterzeichnende Antragsteller(in), persönlich mit den Originaldokumenten und den venezolanischen Ausweisdokumenten im Generalkonsulat vorstellig werden. Nicht Venezolaner müssen ihren Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Einzureichende Unterlagen

  1. Antrag auf Registrierung einer Sterbeurkunde. Hier herunterladen.
  2. Ein (01) Original der internationalen Sterbeurkunde (Formule C), mit der Haager Apostille versehen, ausgestellt von den zuständigen deutschen Behörden (Standesamt, Regierungspräsidium).
  3. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Personalausweises und des Reisepasses der verstorbenen Person.
  4. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunde, bzw. des Amtsblattes der Einbürgerung des verstorbenen Person.
  5. Einfache, eingescannte Kopie der Eheurkunde der verstorbenen Person, sollte dies zutreffend sein.
  6. Einfache, eingescannte Kopie der Ausweisdokumente des/der Ehepartners(in), sollte dies zutreffend sein.
  7. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunde(n) des/der Kindes(r), bzw. Daten der Einschreibung, sollte dies zutreffend sein.
  8. Einfache, eingescannte Kopie der Ausweisdokumente des/der Kindes(r), sollte dies zutreffend sein.
  9. Einfache, eingescannte Kopie des Ausweisdokuments des/der Antragstellers(in).
  10. Am Tag der Unterzeichnung, bitte sämtliche verlangten Unterlagen im Original mitbringen.
  11. Bitte rufen Sie im Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt/Main an.

Verfahren

  1. Zusendung der Unterlagen an das Generalkonsulat per e-mail (eingescannt) an servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de im pdf-Format oder physisch. Sollten Sie die Unterlagen physisch ans Generalkonsulat zusenden, dann bitte jeweils drei (03) Kopien des Personalausweises, des Reisepasses, der Geburtsurkunde (bzw. Amtsblatt der einbürgerung), Eheurkunde der verstorbenen Person, Ausweisdokumente des/der Ehepartners(in), der Geburtsurkunde(n) des/der Kindes(r), Ausweisdokumente des/der Kindes(r), des Ausweisdokuments des/der Antragstellers(in) und zwei (02) Kopien der Sterbeurkunde mit der Apostille.
  2. Sobald die Unterlagen vollständig zugesandt worden sind, wird ein Termin vereinbart.
  3. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die geforderten Unterlagen im Original mit: Antrag auf Registrierung einer Sterbeurkunde, Personalausweis, bzw. Reisepass des Antragstellers und die anderen verlangten Unterlagen.
  4. Wir bitten die Antragsteller, die internationale Sterbeurkunde (Formule C) bei der entsprechenden deutschen Behörde (Regierungspräsidium) mit der Haager Apostille versehen zu lassen.

HINWEIS: Die Registrierung einer Sterbeurkunde ist von Konsulargebühren befreit und somit kostenlos.

Wichtig:

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main eingegangen sind (ca. 3 Arbeitstage nach Zusendung, sei es postalisch oder elektronisch), sollten Sie sich mit dem Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Beantragen Sie ihren Termin telefonisch von Montags bis Freitags von 9-15 Uhr. Tel: +49 (0)69 9150110-13 oder per e-mail: servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de

 

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