Registrierung einer Geburtsurkunde

Für die Registrierung einer Geburtsurkunde, müssen die unterzeichnenden Antragsteller und das Kind persönlich mit den Originaldokumenten und den venezolanischen Ausweisdokumenten im Generalkonsulat vorstellig werden. Nicht Venezolaner müssen ihren Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Einzureichende Unterlagen

  1. Antrag auf Registrierung einer Geburtsurkunde. Hier herunterladen.
  2. Ein (01) Original der internationalen Geburtsurkunde (Formule A), mit der Haager Apostille versehen, ausgestellt von den zuständigen deutschen Behörden (Standesamt, Regierungspräsidium).
  3. Am Tag der Unterzeichnung, bitte sämtliche verlangten Unterlagen im Original mitbringen.

Wenn beide Elternteile Venezolaner sind:

  1. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Personalausweises der Eltern.
  2. Einfache, eingescannte Kopie der Reisepässe der Eltern.
  3. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunden der Eltern.

Wenn ein Elternteil nicht Venezolaner ist:

  1. Einfache, eingescannte Kopie des Ausweisdokuments des nicht venezolanischen Elternteils.
  2. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Personalausweises des venezolanischen Elternteils.
  3. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Reisepasses des venezolanischen Elternteils.
  4. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunde des venezolanischen Elternteils.

Verfahren

  1. Zusendung der Unterlagen an das Generalkonsulat per e-mail (eingescannt) an servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de im pdf-Format oder physisch. Sollten Sie die Unterlagen physisch ans Generalkonsulat zusenden, dann bitte jeweils drei (03) Kopien des Personalausweises, des Reisepasses und der Geburtsurkunde und zwei (02) Kopien der Geburtsurkunde mit der Apostille.
  2. Sobald die Unterlagen vollständig zugesandt worden sind, wird ein Termin zur Unterzeichnung vereinbart.
  3. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die geforderten Unterlagen im Original mit: Antrag auf Registrierung einer Geburtsurkunde, Personalausweis, bzw. Reisepass.
  4. Wir bitten die Antragsteller, die internationale Geburtsurkunde (Formule A) bei der entsprechenden deutschen Behörde (Regierungspräsidium) mit der Haager Apostille versehen zu lassen.

HINWEIS: Die Registrierung einer Geburtsurkunde ist von Konsulargebühren befreit und somit kostenlos.

Wichtig:

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main eingegangen sind (ca. 3 Arbeitstage nach Zusendung, sei es postalisch oder elektronisch), sollten Sie sich mit dem Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Beantragen Sie ihren Termin telefonisch von Montags bis Freitags von 9-15 Uhr. Tel: +49 (0)69 9150110-13 oder per e-mail: servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de

 

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