Registrierung einer Eheurkunde

Für die Registrierung einer Eheurkunde, sollten die unterzeichnenden Antragsteller, mindestens jedoch der/die Venezolaner(in) persönlich mit den Originaldokumenten und den venezolanischen Ausweisdokumenten im Generalkonsulat vorstellig werden. Nicht Venezolaner müssen ihren Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Einzureichende Unterlagen

  1. Antrag auf Registrierung einer Eheurkunde. Hier herunterladen.
  2. Ein (01) Original der internationalen Eheurkunde (Formule B), mit der Haager Apostille versehen, ausgestellt von den zuständigen deutschen Behörden (Standesamt, Regierungspräsidium).
  3. Am Tag der Unterzeichnung, bitte sämtliche verlangten Unterlagen im Original mitbringen.

Wenn beide Eheleute Venezolaner sind:

  1. Einfache, eingescannte Kopie der venezolanischen Personalausweise.
  2. Einfache, eingescannte Kopie der Reisepässe.
  3. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunden.

Wenn ein Ehepartner nicht Venezolaner ist:

  1. Einfache, eingescannte Kopie des Ausweisdokuments des nicht venezolanischen Ehepartners.
  2. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Personalausweises des venezolanischen Ehepartners.
  3. Einfache, eingescannte Kopie des venezolanischen Reisepasses des venezolanischen Ehepartners.
  4. Einfache, eingescannte Kopie der Geburtsurkunde des venezolanischen Ehepartners.

Verfahren

  1. Zusendung der Unterlagen an das Generalkonsulat per e-mail (eingescannt) an servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de im pdf-Format oder physisch. Sollten Sie die Unterlagen physisch ans Generalkonsulat zusenden, dann bitte jeweils drei (03) Kopien des Personalausweises, des Reisepasses und der Geburtsurkunde und zwei (02) Kopien der Eheurkunde mit der Apostille.
  2. Sobald die Unterlagen vollständig zugesandt worden sind, wird ein Termin vereinbart.
  3. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die geforderten Unterlagen im Original mit: Antrag auf Registrierung einer Eheurkunde, Personalausweis, bzw. Reisepass.
  4. Wir bitten die Antragsteller, die internationale Eheurkunde (Formule B) bei der entsprechenden deutschen Behörde (Regierungspräsidium) mit der Haager Apostille versehen zu lassen.

HINWEIS: Die Registrierung einer Eheurkunde ist von Konsulargebühren befreit und somit kostenlos.

Wichtig:

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main eingegangen sind (ca. 3 Arbeitstage nach Zusendung, sei es postalisch oder elektronisch), sollten Sie sich mit dem Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Beantragen Sie ihren Termin telefonisch von Montags bis Freitags von 9-15 Uhr. Tel: +49 (0)69 9150110-13 oder per e-mail: servicios-consulares@consulado-venezuela-frankfurt.de

 

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