Gebrauchszertifikate

Gebrauchszertifikate

Welche Unterlagen benötigt werden und wie das Verfahren ansich für die Ausstellung von Gebrauchszertifikaten ist, bestimmt die Resolution Nummer 924 vom 29. August 1991, veröffentlicht im Gesetzesblatt Nummer 34.790 vom 03. September des selben Jahres. Zudem ist es ebenfalls im Dekret 1.666 vom 27. Dezember 1996 und der Regulierung des Zollgesetztes über Befreiung, Aussetzung und andere spezielle Zollregelungen nachzulesen. Diese Regulierung sieht vor, dass venezolanische Mitbürger und Mitbürgerinnen oder ausländische Mitbürger mit Aufenthaltstitel (Residente) in Venezuela, ein Kraftfahrzeug und oder Haushaltsgegenstände nach Venezuela als Teil ihres Gepäcks einführen dürfen, sodass ein Gebrauchszertifikat von den entsprechenden Konsularischen Abteilungen der Botschaften, bzw. von den Generalkonsulaten der Bolivarischen Republik Venezuela ausgestellt wird, sofern die notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Generelle Anmerkungen

Jeder Reisende kann nur ein Kraftfahrzeug ohne Beschränkung bezüglich Hersteller und Modell als Teil seines Gepäcks einführen. Als Reisende werden alle Venezolaner und Venezolanerinnen, bzw. Ausländer mit Aufenthaltstitel (Residente) in Venezuela mit Wohnsitz im Ausland angesehen. Der Reisende muss volljährig sein und mindestens ein (01) Jahr ununterbrochen und nicht zufällig im Ausland gelebt haben. Unter permanentem Wohnsitz wird die Absicht verstanden, den Lebensmittelpunkt in dem Land festzulegen, in dem das Kraftfahrzeug benutzt wird, unabhängig von kurzen Auslandsaufenthalten. Sollte der Aufenthalt wegen Fremdverschuldens und gegen den Willen des Interessierten ungewollt unterbrochen werden, so muss der Fall vor der Einführung von der Zollverwaltung in Betracht gezogen werden.

Das Kraftfahrzeug muss im persönlichen Besitz des Reisenden sein, nachweislich durch einen von der zuständigen Behörde des Ursprungslands auf den Eigner ausgestellten Fahrzeugbrief, bzw. Fahrzeugschein. Dieser muss mindestens elf (11) Monate vor der Einfuhr des selbigen auf den Namen des Reisenden ausgestellt sein. Bezüglich der Nationalisierung des Kraftfahrzeugs, Gegenstand dieser Regulierung, muss der Interessierte vom zuständigen venezolanischen Generalkonsulat entsprechend legalisierte Dokumente einreichen, aus denen hervorgeht, das der Interessierte das Kraftfahrzeug für zumindestens die letzten elf (11) Monate als Eigentümer benutzt hat. Diese Unterlagen müssen zudem die originale Kaufrechnung oder ein entsprechendes Ersatzdokument über den Kauf auf den Namen des Reisenden beinhalten. Die Transportfahrzeuge oder Autos, welche unter dieser Regulierung eingeführt werden, sind von Einfuhrzöllen befreit, sofern der Neupreis des selbigen zwanzigtausend US – Dolar (US $20.000) nicht übersteigt; im gegenteiligen Fall werden zusätzlich zu den vorgesehenen Zollabgaben, Abgaben aus den hierfür zuständigen Anordnungen fällig. Im Falle, dass das Gebrauchszertifikat in einem vom Wohnsitz des Reisenden abweichendem Staat ausgestellt werden muss, liegt es im Ermessen des zuständigen Generalkonsuls der Bolivarischen Republik Venezuela, das gewünschte Zertifikat zu erstellen, unter der Voraussetzung, dass der Interessierte alle geforderten Unterlagen gemäß der Resolution 924 einreicht.

Das Zollgesetz sieht die Einfuhr von Booten und Flugzeugen als Reisegepäck nicht vor. Diese unterstehen den gewöhnlichen Regulierungen für den Import. Kraftfahrzeuge des Typs Pick-Up fallen nicht unter die Regulierungen des Reisegepäcks, da diese zolltechnisch als Kraftfahrzeuge zum Warentransport angesehen werden. Motorräder fallen unter die Regulierungen für Reisegepäck, sofern es vom Reisenden als persönliches Transportfahrzeug während des Auslandsaufenthalts benutzt wurde. Das Gebrauchszertifikat hat eine Gültigkeit von sechs (06) Monaten. Bezüglich der Fahrzeuge, die in der Ehegemeinschaft erworben wurden, so ist diese Regulierung auf jeden einzelnen anwendbar und beide können als Eigentümer des Kraftfahrzeuges, sofern sie Venezolaner oder Ausländer mit Aufenthaltstitel (Residente) in Venezuela sind, jeweils ein Kraftfahrzeug, einführen. Es ist deswegen zu empfehlen, eigenständige Unterlagen auf eigenen Namen einzureichen. Im Sterbefall eines der Eheleute kann der Überlebende ein (01) Kraftfahrzeug einführen, unabhängig ob dieses auf eigenen Namen angemeldet war, sofern dieses Teil der ehelichen Gütergemeinschaft war.

Anmerkung: Kraftfahrzeuge die unter dieser Regulierung eingeführt werden, können für den Zeitraum von drei (03) Jahren ab der Nationalisierung nicht an Dritte überschrieben werden. Zudem ist die erneute Einfuhr eines Kraftfahrzeuges im Rahmen dieser Regulierung erst nach Ablauf von drei (03) Jahren möglich.

Das Gebrauchszertifikat hat eine Gültigkeit von sechs (06) Monaten.

Wichtig:

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela in Frankfurt am Main eingegangen sind dauert die Bearbeitung voraussetzlich 72 Stunden (ca. 3 Arbeitstage nach Zusendung, sei es postalisch oder elektronisch). Sobald der Antrag durch die Mitarbeiter fertiggestellt ist, wird dieser auf postalischem Weg zugesendet. Ab diesem Zeitpunkt ist der Empfang der beantragten Unterlagen vom Zusteller abhängig. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, sollten Sie Kontakt mit dem Generalkonsulat aufnehmen.

Die Amtssprache der Bolivarischen Republik Venezuela ist Spanisch. Aus diesem Grunde müssen alle zu legalisierenden und in der Bolivarischen Republik Venezuela verwendeten Unterlagen in die spanische Sprache übersetzt sein.

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